| Rechtliches Impressum
an mich |
Aktion: Allen Menschen ein Grab!
|
|
| Grundgesetz |
GG Art. 1 (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. GG Art 3 (1): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. |
| Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993: | Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Nicht entscheidend ist, ob sich der Träger dieser Würde bewusst ist oder sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen. |
| Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. 8.2001 | Vorgeburtliches Leben ist von Anfang an individuelles menschliches Leben. Darum schulden wir auch der Tot- und Fehlgeburt eine der Würde des Menschen entsprechende Bestattung. Den Eltern und nächsten Angehörigen steht es als den zuerst Betroffenen zu, über die Weise der Bestattung zu befinden. |
| Frage nach dem Menschsein | Die "Aktion: Allen Menschen ein Grab!" stellt in besonderer Weise die Frage nach dem Menschsein
Wer ist der Mensch? Ab wann ist der Mensch ein Mensch? |
| Bestattung in Würde? | Es sollte davon ausgegangen werden, dass jeder tote Mensch
ein Grab bekommt. Menschen mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm (fehlgeborene
u.a. Kinder) erhalten in der Bundesrepublik nicht immer diese
Würde . |
| gängige Praxis | Die Ursache liegt in den Unterschieden des Bestattungsrechts der Länder
. Immer wieder wird mit fehlgeborenen Kindern eher menschenunwürdig
verfahren*, da rechtlich zwischen Mensch und Person unterschieden wird . |
| Antworten der Politik | Anfragen an die politische Seite, welche Möglichkeiten verwaiste Eltern besitzen, wenn ihnen aus irgend
welchen Gründen die Bestattung ihres fehlgeborenen Kindes verweigert wird, brachten keine verbindliche und zufriedenstellende
Aussagen ein. |
Daher bemühe ich mich mit der Aktion: Allen Menschen ein Grab! um eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung für die Bestattung aller Menschen, auch für die mit weniger als 500 Gramm Gewicht. Daher mein Aufruf an alle Betroffene:
|
für
verwaiste Eltern
|
für
verwaiste Eltern
|
für
alle Personen
|
|
Angaben, dass Ihnen in der BRD die Bestattung Ihres
(fehlgeborenen) Kindes verhindert wurde
|
Beschreibung Ihrer erfolgreichen wie auch erfolglose
Bemühung um Bestattung ihres Kindes
|
Unterstützung durch Angabe Ihrer eMail-Adresse
für die Aktion: Allen Menschen ein Grab!
|
Ich versichere hiermit ausdrücklich, dass ich die hieraus gewonnenen Daten nur privat führe, sie ausschließlich zur Vorlage bei politischen Parteien und Gremien zur Argumentation für den gesetzlichen Handlungsbedarf verwenden werde und für statistische Zwecke auswerte. Es werden keine Einzeldaten veröffentlicht, aus denen die Person ermittelt werden könnte.
Gerne dürfen Sie Freunde und Bekannte, vor allem entsprechende Gruppen und Verbände auf diese Aktion hinweisen
und/oder einen Link auf diese Seite setzen. Hierfür können Sie verschiedene Banner
herunterladen.
Aus zumeist schmerzreichen und traurigen Erfahrungen
heraus fordere ich eine bundeseinheitliche
Regelung für die Bestattung von fehlgeborenen Kindern, die folgende Punkte
beinhaltet:
Vater und/oder Mutter eines fehlgeborenen
Kindes ist ein einklagbares Recht einzuräumen, dass sie ihr fehlgeborenes Kind bestatten dürfen.
Der/Die behandelnde Arzt/Ärztin ist
dazu zu verpflichten, die Eltern über ihr Recht der Bestattung zu informieren.
Die Behinderung der Bestattung eines fehlgeborenen
Kindes ist unter Strafe zu stellen. Auch der Versuch soll strafbar sein.
Friedhöfe haben entsprechende Plätze
für die Bestattung bereitzustellen.
Mutter und/oder Vater eines fehlgeborenen
Kindes ist ein einklagbares Recht einzuräumen, dass sie - auf Wunsch auch mit SeelsorgerIn - bei der Bestattung anwesend
sein können.
Das Bestattungsrecht soll für fehlgeborene
Kinder keine zeitliche oder andere Untergrenzen kennen.
Für die Verwendung des fehlgeborenen
Kindes zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken soll zumindest ein Elternteil ausdrücklich zustimmen.
Alle fehlgeborene Kinder sollen mit einem
gesetzlichen Bestattungszwang beigesetzt werden.
Alle fehlgeborene Kinder, die nicht von
den Eltern bestatten werden, sollen Klinik und Kommune in Sammelbestattungen beerdigen und die Kosten übernehmen.
Die hier genannten Punkte 1-9 sollen in
gleicher Weise für alle abgetriebene Kinder gelten.Die Bedeutung der Gräber für fehlgeborene Kinder kann kaum überschätzt werden. Ihr Sinn geht über die Bedeutung eines üblichen Grabes hinaus und beinhaltet folgende wesentlichen Punkte:
Kliniken haben kein Verfügungsrecht
über fehlgeborene Kinder
Informieren Sie die Eltern über die Möglichkeiten der Bestattung.
- Weisen Sie die Eltern auf örtliche Selbsthilfegruppen hin.
- Klären Sie die Eltern darüber auf, was mit ihrem Kind weiter geschieht.
Karlsruher Kinderfeld - ein beispielhafter Umgang mit fehlgeborenen Kindern
Hanauer Kindergrabmal - ein Beispiel im Umgang mit fehlgeborenen Kindern
- Für den Trauerprozess der verwaisten Eltern ist es nachweislich äußerst
hilfreich, wenn sie einen Ort der Trauer um ihr fehlgeborenes Kind haben. Geben
Sie den Eltern dieses Grab für ihr Kind.
- Ermöglichen Sie den verwaisten Eltern die Teilnahme an der Bestattung
ihres Kindes, ggf. auch ohne Seelsorger
Hitliste der trostreichsten Formulierungen für Ansprachen und Gottesdienste
Handreichung zur Trauerfeier
und Beerdigung
- Kirchliche Dokumente betonen immer wieder, dass ein Mensch von Anfang (Verschmelzung
von Ei- und Samenzelle) Mensch ist und nicht erst zum Mensch wird. Verhalten
Sie sich im Umgang mit dem fehlgeborenen Kind und deren Eltern entsprechend.
- Halten Sie sich an die nachfolgenden Grundregeln:
* Selbst eine gemeinsame Verbrennung mit aus der Chirurgie anfallenden
Körperteilen, wie z.B. Raucherlunge, Zuckerbeine, Blinddärme, Krebsgeschwüre,
sehe ich nicht als würdevoller Umgang an. - In den Bestattungsverordnungen
der Länder heißt es hierzu immer wieder: Fehlgeburten sind wie "abgetrennte
Körperteile (sind) hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden
entsprechend zu beseitigen, soweit und solange sie nicht wissenschaftlichen
Zwecken dienen", wie auch immer dies umgesetzt wird.
Eine Verbrennung in einem Krematorium ist in meinen Augen pietätvoller.
Da Kliniken meist in größeren Städten sind, die auch ein Krematorium
besitzen, wäre diese Umsetzung ohne weiteres möglich.
|
Seit dem 28.12.2002
sind Sie der |