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Mensch sein von Angang an
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„Mensch sein von Anfang an“, so könnte dieses Grabmal bezeichnet werden.
„Mensch sein von Anfang an“ - d.h. von dem Zeitpunkt der Zeugung an
- so entschied am 28. Mai 1993 das Bundesverfassungsgericht hier in Karlsruhe
den Beginn des Menschseins.
„Mensch sein von Anfang an“ war den christlichen Kirchen schon immer ein Anliegen,
von der Antike (Kindergräber in den Katakomben) bis in die Gegenwart hinein.
„Mensch sein von Anfang an“ stand Pate,
als 1988 in den St.-Vincentius-Kliniken damit begonnen wurde, die nicht bestattungspflichtigen
Kinder in der jährlichen Trauerfeier zu betrauern und anonym hier auf dem
Hauptfriedhof beerdigen zu lassen.
„Mensch sein von Anfang an“ kommt in diesem Grabmal als öffentliches, gesellschaftliches Bekenntnis zum Ausdruck, auch wenn noch heute einzelne Menschen sie als „nicht lebensfähige Leibesfrüchte“ bezeichnen.
Von daher freut es mich/uns, dass wir heute dieses Grabmal in diesem Gräberfeld
einweihen dürfen,
denn es bringt das zum Ausdruck,
was wir Menschen sind, „Menschen von Anfang an“.