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Ruhefristen des Karlsruher Hauptfriedhofs


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Ruhefristen bei Sargbestattungen
Kind vor Vollendung des 2. Lebensjahres 6 Jahre
Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres 15 Jahre
Kind nach Vollendung des 10 Lebensjahres und Erwachsene
(bei Verwendung eines Weichholzsarges)
20 Jahre
Kind nach Vollendung des 10 Lebensjahres und Erwachsene
(bei Verwendung eines Hartholzsarges)
30 Jahre
Bei Bestattungen in Metallsärgenoder
Bei Bestattungen in Grabgebäuden und Grüften
Bei Bestattungen von konservierten Toten
50 Jahre
Ruhefristen bei Urnenbeisetzung sind generell 20 Jahre.

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