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Ruhefristen des Karlsruher Hauptfriedhofs
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| Kind vor Vollendung des 2. Lebensjahres | 6 Jahre |
| Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres | 15 Jahre |
| Kind nach Vollendung des 10 Lebensjahres und Erwachsene (bei Verwendung eines Weichholzsarges) |
20 Jahre |
| Kind nach Vollendung des 10 Lebensjahres und Erwachsene (bei Verwendung eines Hartholzsarges) |
30 Jahre |
| Bei Bestattungen in Metallsärgenoder Bei Bestattungen in Grabgebäuden und Grüften Bei Bestattungen von konservierten Toten |
50 Jahre |
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