Rechtliches |
Bescheinigung fehlgeborener Kinder |
Seit 15. Mai 2013 ist die Bescheinigung fehlgeborener Kinder (tot mit weniger als 500 Gramm geboren) auf dem Standesamt möglichen. Ich kann Ihnen aus absolut verlässlicher Quelle hierzu mitteilen:
Sollten Probleme auftreten, bitte ich Sie, mich hierüber umgehend zu informieren.
Bundesland
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Gebühr
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Bundesland
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Gebühr
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Baden-Württemberg
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kostenlos
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Niedersachsen
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Bayern
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10,- €
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Nordrhein-Westfalen
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Berlin
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Rheinland-Pfalz
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Brandenburg
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Saarland
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Bremen
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Sachsen
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10,- €
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Hamburg
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Sachsen-Anhalt
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Hessen
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Schleswig-Holstein
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Mecklenburg-Vorpommern
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Thüringen
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Der hier genannte Betrag der Gebühr wurde mir von verwaisten Eltern mitgeteilt.
Hinweis:
Diese Gesetzesänderung geht auf das Ehepaar Martin zurück, die um
mehrere früh verstorbene Kinder trauern, die sie nicht auf dem Rathaus
anerkannt bekamen. - Hierbei zeigt sich mal wieder: Nur wer sich engagiert,
kann was bewegen.
In eigener Sache
http://www.f.sgkg.de/f_sg/board.php?boardid=179
Angesichts dieser Möglichkeit der Bescheinigung fehlgeborener Kinder -
unabhängig vom Stand der Schwangerschaft und Todesursache - steht das Projekt
der Sammelbände zu verschiedenen Themen rund um Stillgeburt in einem neuen
Lichte.
Ich bitte Sie als Betroffene,
* nutzen Sie die jetzt gegebene Möglichkeit der Bescheinigung
* machen Sie damit Erfahrungen - und wie es Ihnen damit geht
* schreiben Sie mir auf 3-10 DIN-A4-Seiten Ihre Erfahrungen hierzu, denn
- Gutes soll weiter fortgesetzt werden, d.h. in dieser Richtung soll weiter
gegangen werden,
- Ungutes soll behoben werden.
Der Einsendeschluss für diese Berichte ist Ende Juni 2013.
Ich freue mich jedoch über jeden Bericht, den ich ab 16.6. einarbeiten
kann, denn dann beginnt mein Urlaub.
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